Winterdienst in Hamburg: Ihre rechtlichen Pflichten als Eigentümer
Der Winter in Hamburg kann mit Schnee, Eis und Glätte für erhebliche Gefahren sorgen. Als Grundstückseigentümer oder Vermieter in der Hansestadt tragen Sie eine besondere Verantwortung: die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht ist im Hamburger Wegegesetz (HWG) sowie in der Verordnung über die Reinigung öffentlicher Wege genau geregelt. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Räum- und Streupflichten, mögliche Bußgelder bei Verstößen und wie Sie sich optimal absichern können.
Gesetzliche Grundlagen der Winterdienstpflicht in Hamburg
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Winterdienst in Hamburg sind im Hamburger Wegegesetz (HWG) festgelegt. Gemäß § 29 HWG sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an öffentlichen Wegen liegen, verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken in einem sicheren und begehbaren Zustand zu halten. Diese Pflicht umfasst im Winter insbesondere:
- Das Räumen von Schnee auf Gehwegen und Zugängen
- Das Streuen bei Glätte mit geeigneten Streumitteln
- Die Beseitigung von Eisbildung auf Treppen und Wegen
- Das Freihalten von Hydranten und Straßeneinläufen
Wichtig zu wissen: In Hamburg ist die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Stattdessen müssen umweltfreundliche Alternativen wie Sand, Splitt oder spezielle salzfreie Streumittel verwendet werden. Verstöße gegen das Salzverbot können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Räumzeiten und Fristen in Hamburg
Die Räumpflicht in Hamburg ist zeitlich genau definiert. Als Grundstückseigentümer müssen Sie folgende Zeiten einhalten:
Werktags (Montag bis Samstag)
- Beginn: 7:00 Uhr morgens
- Ende: 20:00 Uhr abends
Sonn- und Feiertage
- Beginn: 9:00 Uhr morgens
- Ende: 20:00 Uhr abends
Das bedeutet konkret: Wenn es in der Nacht geschneit hat, müssen die Gehwege bis spätestens 7:00 Uhr (werktags) bzw. 9:00 Uhr (sonn- und feiertags) geräumt und gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall oder wiederholter Glätte muss mehrmals täglich geräumt und gestreut werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Umfang der Räumpflicht: Breite und Bereiche
Die Räumpflicht erstreckt sich auf verschiedene Bereiche rund um Ihr Grundstück:
Gehwege
Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern geräumt werden, um ein sicheres Begehen zu ermöglichen. Bei schmalen Gehwegen gilt die gesamte Breite als Räumbereich.
Zugänge zum Grundstück
Sämtliche Zugänge zum Gebäude, einschließlich Treppen, Rampen und Einfahrten, müssen ebenfalls geräumt und gestreut werden.
Gemeinsame Wege
Bei Mehrfamilienhäusern erstreckt sich die Pflicht auch auf gemeinsam genutzte Wege innerhalb des Grundstücks.
Besondere Bereiche
Hydranten, Straßeneinläufe und Fußgängerüberwege in unmittelbarer Nähe zum Grundstück müssen ebenfalls freigehalten werden.
Haftung und Bußgelder bei Verstößen
Die Nichteinhaltung der Winterdienstpflicht kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
Zivilrechtliche Haftung
Wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt, haften Sie als Eigentümer für den entstandenen Schaden. Dies kann umfassen:
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Behandlungskosten und Rehabilitationsmaßnahmen
- Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit
- Im schlimmsten Fall Invaliditätsrenten bei dauerhaften Schäden
Ordnungswidrigkeiten
Unabhängig von Unfällen können Verstöße gegen die Räumpflicht als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. In Hamburg drohen:
- Bei erstmaligem Verstoß: 50 bis 500 Euro
- Bei wiederholten Verstößen: bis zu 1.000 Euro
- Bei Verwendung verbotener Streumittel: bis zu 50.000 Euro
Übertragung der Winterdienstpflicht
Als Eigentümer haben Sie die Möglichkeit, die Winterdienstpflicht auf andere zu übertragen:
Auf Mieter
Durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag kann die Räumpflicht auf Mieter übertragen werden. Wichtig: Die Übertragung muss eindeutig und klar formuliert sein. Eine allgemeine Hausordnung reicht nicht aus. Zudem verbleibt eine Kontrollpflicht beim Eigentümer.
Auf professionelle Dienste
Die eleganteste Lösung ist die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes wie HeimServ Hamburg. Vorteile:
- Zuverlässige Räumung auch bei Abwesenheit
- Fachgerechte Streumittel und Ausrüstung
- Dokumentierte Einsätze als Nachweis
- Haftpflichtversicherung des Dienstleisters
Kosten für Winterdienst in Hamburg
Die Kosten für professionellen Winterdienst in Hamburg variieren je nach Umfang und Objektgröße:
Typische Preismodelle
- Pauschale pro Saison: 150-400 Euro für Einfamilienhäuser
- Pauschale pro Saison: 400-1.200 Euro für Mehrfamilienhäuser
- Preis pro Einsatz: 25-60 Euro je nach Fläche
- 24/7 Notdienst: Aufschläge von 50-100% außerhalb der Geschäftszeiten
Was beeinflusst die Kosten?
- Größe der zu räumenden Fläche
- Häufigkeit der erwarteten Einsätze
- Zusatzleistungen (z.B. Dachrinnenreinigung, Sturmschadenbeseitigung)
- Garantierte Reaktionszeiten
Praktische Tipps für den Winterdienst
Unabhängig davon, ob Sie selbst räumen oder einen Dienst beauftragen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Vorbereitung im Herbst
- Streumittel rechtzeitig bevorraten
- Schneeschieber und Besen überprüfen
- Winterdienstvertrag rechtzeitig abschließen
Während des Winters
- Wetterbericht regelmäßig verfolgen
- Frühzeitig mit dem Räumen beginnen
- Einsätze dokumentieren (Fotos, Uhrzeiten)
- Geräumten Schnee nicht auf die Straße schieben
HeimServ Hamburg: Ihr zuverlässiger Winterdienst-Partner
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- Garantierte Räumzeiten vor 7:00 Uhr
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- Dokumentierte Einsätze als Haftungsnachweis
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