So vermeiden Sie Streit und Kostenabzüge bei der Übergabe
Ob Sie Ihre Kaution vollständig zurückbekommen, hängt oft von dem ab, was Sie in den Wochen vor der Übergabe tun, nicht erst am Übergabetag selbst. Was wann zu erledigen ist, welche Rechte Sie haben und wo die meisten Mieter Geld verlieren, zeigt dieser Leitfaden.
Vor der Wohnungsübergabe: Die richtige Vorbereitung
3-4 Wochen vorher
- Einzugsprotokoll suchen: Vergleichen Sie den aktuellen Zustand mit dem dokumentierten Einzugszustand
- Mietvertrag prüfen: Welche Schönheitsreparaturen sind vereinbart?
- Termin mit Vermieter abstimmen: Planen Sie ausreichend Zeit ein (mindestens 1 Stunde)
- Handwerker beauftragen: Falls Reparaturen nötig sind
1-2 Wochen vorher
- Schönheitsreparaturen durchführen: Falls vertraglich vereinbart
- Entrümpelung planen: Alle persönlichen Gegenstände entfernen
- Nachmieter-Übergabe: Falls Übernahme von Einbauten vereinbart
- Zählerstände notieren: Strom, Gas, Wasser
Am Tag der Übergabe
- Wohnung vollständig räumen
- Gründlich reinigen: Böden, Küche, Bad, Fenster
- Zählerstände ablesen: Für Endabrechnung
- Alle Schlüssel bereitlegen
Was muss ich bei der Übergabe reinigen?
Die Wohnung muss in besenreinem Zustand übergeben werden. Das bedeutet:
Pflicht (gesetzlich)
- Grober Schmutz entfernt
- Böden gefegt/gesaugt
- Keine Essensreste oder Müll
Empfohlen (für volle Kaution)
- Küche: Herd, Backofen, Kühlschrank, Spüle gründlich reinigen
- Bad: Toilette, Waschbecken, Dusche/Wanne, Armaturen, Fugen
- Böden: Gründlich wischen, nicht nur saugen
- Fenster: Von innen reinigen
- Einbauschränke: Innen auswischen
- Rollläden/Jalousien: Staub entfernen
Tipp: Eine Endreinigung durch HeimServ Hamburg spart Zeit und reduziert das Risiko von Kautionsabzügen wegen Sauberkeit.
Schönheitsreparaturen: Was muss ich streichen?
Die Rechtslage zu Schönheitsreparaturen hat sich in den letzten Jahren stark verändert:
Aktuelle Rechtsprechung (BGH)
- Starre Fristen sind unwirksam: Klauseln wie "alle 3 Jahre streichen" gelten nicht
- Unrenoviert übernommen = keine Pflicht: Wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, müssen Sie nicht renovieren
- Individualvereinbarung prüfen: Handschriftliche Vereinbarungen können anders gelten
Was sind Schönheitsreparaturen?
- Tapezieren oder Streichen von Wänden und Decken
- Streichen von Heizkörpern und -rohren
- Streichen von Innentüren und Fenstern (innen)
- Streichen von Einbauschränken
Was gehört NICHT dazu?
- Außenanstrich von Fenstern
- Lackierung von Türrahmen und -zargen
- Parkett abschleifen
- Reparatur von Schäden
Das Übergabeprotokoll: Unverzichtbar!
Ein ordentliches Übergabeprotokoll schützt beide Seiten. Es sollte enthalten:
Allgemeine Angaben
- Adresse der Wohnung
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
- Namen aller Anwesenden
- Art der Übergabe (Auszug/Einzug)
Zustandsbeschreibung
Für jeden Raum dokumentieren:
- Wände und Decken: Zustand, Löcher, Verfärbungen
- Böden: Kratzer, Beschädigungen, Abnutzung
- Fenster und Türen: Funktion, Beschädigungen
- Sanitär: Wasserhähne, Toilette, Dichtungen
- Elektro: Steckdosen, Schalter, Lampenanschlüsse
- Heizung: Funktion, Heizkörper
Zählerstände
- Stromzähler (Nummer und Stand)
- Gaszähler (falls vorhanden)
- Wasserzähler (warm und kalt)
Schlüsselübergabe
- Anzahl und Art aller übergebenen Schlüssel
- Haustür-, Wohnungs-, Keller-, Briefkastenschlüssel
Häufige Streitpunkte und wie Sie sie vermeiden
Dübellöcher
Rechtslage: Normale Anzahl von Dübellöchern (zum Aufhängen von Bildern, Regalen) gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch und muss nicht verschlossen werden.
Empfehlung: Füllen Sie Dübellöcher trotzdem mit Spachtelmasse und streichen Sie über – das vermeidet Diskussionen.
Abnutzung vs. Beschädigung
- Normale Abnutzung: Laufspuren auf Parkett, leichte Verfärbungen, Gebrauchsspuren an Türgriffen
- Beschädigung: Tiefe Kratzer, Brandlöcher, Wasserschäden, Schimmel durch falsches Lüften
Farbwahl bei Renovierung
Wenn Sie streichen müssen, dürfen Sie neutrale Farben wählen. Knallbunte Wände müssen jedoch in dezenten Tönen (Weiß, Beige, helles Grau) überstrichen werden.
Checkliste Schlüsselübergabe
- ☐ Alle Schlüssel zusammengesucht (auch Nachschlüssel)
- ☐ Haustürschlüssel
- ☐ Wohnungsschlüssel
- ☐ Kellerschlüssel
- ☐ Briefkastenschlüssel
- ☐ Garagenschlüssel (falls vorhanden)
- ☐ Schlüssel für Mülltonnenhaus
- ☐ Funkfernbedienungen (Tiefgarage, Tor)
Wichtig: Fehlende Schlüssel können teuer werden! Ein Schließzylinderwechsel kann Preis auf Anfrage kosten, ein kompletter Türschlossaustausch mehrere hundert Euro.
Nach der Übergabe
Kautionsrückzahlung
Der Vermieter hat eine angemessene Prüffrist, bevor er die Kaution zurückzahlen muss. Üblich sind:
- 3-6 Monate für die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Bis zu 12 Monate wenn noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen
Abmeldungen nicht vergessen
- Strom und Gas
- Internet und Telefon
- GEZ (Umzugsmeldung)
- Einwohnermeldeamt (Ummeldung)
- Nachsendeauftrag bei der Post
HeimServ Hamburg bei der Wohnungsübergabe
Als Hausmeisterservice Hamburg übernimmt HeimServ alle Leistungen rund um die Übergabe aus einer Hand:
- Endreinigung: Küche, Bad, Böden, Fenster — übergabefertig
- Schönheitsreparaturen: Malerarbeiten, Spachteln, Tapezieren
- Kleine Reparaturen: Dübellöcher verschließen, Türen einstellen
- Entrümpelung: Entsorgung von nicht mehr benötigten Gegenständen
Wer den Aufwand einer Wohnungsübergabe in Hamburg möglichst klein halten will, beauftragt den Hausmeisterservice Hamburg rechtzeitig — das spart Zeit und schützt vor Nachforderungen. Angebot anfragen: +49 177 2478775
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