Flächen eindeutig festlegen
Ein Winterdienstangebot sollte zeigen, welche Gehwege, Eingänge, Treppen, Einfahrten oder Stellflächen dazugehören. Ein Lageplan oder markierte Fotos helfen, Grenzen und Zugänge eindeutig zu bestimmen. Unterschiedliche Oberflächen und Engstellen werden berücksichtigt. Für die Planung sind auch Lagerorte für Streumittel und der mögliche Ablageort für Schnee relevant.
Einsätze und Verantwortlichkeiten abstimmen
Besprechen Sie, wer Änderungen am Objekt meldet und wie HeimServ Zugang zu verschlossenen Flächen erhält. Leistungsumfang, Kontrollaufgaben und die vereinbarte Dokumentation gehören in die Abstimmung. Ein Vertrag sollte außerdem erkennen lassen, welche Flächen ausgenommen sind und wie zusätzliche Arbeiten beauftragt werden. Die tatsächliche Übernahme wird vor Beginn bestätigt.
Hamburger Regeln berücksichtigen
Nach Ende des Schneefalls ist der Gehweg unverzüglich zu räumen; bei Eisglätte ist sofort zu streuen. Bei Schnee oder Glätte nach 20 Uhr gilt die Frist bis 8:30 Uhr am Folgetag, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr. Gehwege sind mindestens einen Meter breit zu räumen und zu streuen; bei starkem Fußgängerverkehr kann mehr Breite nötig sein. Treppen sind in voller Breite freizuhalten. Maßgeblich bleiben die konkreten Pflichten am Objekt. Für Flächen außerhalb Hamburgs gelten die örtlichen Vorgaben; Hamburger Zeiten werden nicht pauschal auf andere Gemeinden übertragen.
Die Hamburger Vorgaben zum Zeitpunkt, zu den Flächen und zu Streumitteln finden Sie bei der Stadt Hamburg.